Das Mitarbeitervertretungsgesetz nimmt nicht nur die Dienststellenleitungen in die Pflicht, die Aufgaben der Kirche und Diakonie zu gestalten. In dieser Verantwortung sind auch die Mitarbeitervertretungen. Damit eine partnerschaftliche Zusammenarbeit gelingen kann, müssen Dienststellenleitungen die Rechte und Pflichten der MAVen kennen und sie bei allen grundlegenden Aufgaben und Veränderungen beteiligen.
Der Gesamtausschuss schult insbesondere kleinere Mitarbeitervertretung. Wir machen dabei aber auch die Erfahrung, dass Dienststellenleitungen ebenfalls nicht immer sicher im Umgang mit den gesetzlichen Grundlagen und „ihrer MAV“ sind.
Referent: Michael Rolle