Lutherisch? Reformiert? Uniert? Was heißt Evangelisch im Rheinland? Merkmale – Bedeutung – Unterschiede (Format B)

In dem II. Grundartikel der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland heißt es, dass die Gemeinden der EKiR „entweder dem lutherischen oder dem reformierten Bekenntnis oder dem Gemeinsamen beider Bekenntnisse“ folgen. Daraus wird dann abgeleitet, welchen Bekenntnisschriften und welchem Katechismus in den entsprechenden Gemeinden gefolgt wird. Hinter diesen recht schmalen Aussagen verbirgt sich eine Fülle von kirchengeschichtlichen, theologischen und kirchenrechtlichen Aspekte, welchen in Information und Diskussion nachgegangen werden soll.

Referenten: Dr. Bernd Wander (Pfarrer, Kirchenrat, Dezernent, Dez. 2.2, Landeskirchenamt, Düsseldorf) und Dr. Volker Lehnert (Pfarrer, Kirchenrat, Ltd. Dezernent, Dez. 2.2, Landeskirchenamt, Düsseldorf)